Frauenarztpraxis
Bogdan Szymik
Facharzt für Frauenheilkunde & Geburtshilfe

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Knochendichtemessung - Osteodensitometrie

Zur frühzeitigen Erkennung eines Osteoporoserisikos wird die Knochendichtemessung (Osteodensitometrie ) veranlasst.

Bei diesem Verfahren wird die Knochendichte mit Hilfe radiologischer Verfahren gemessen. Für potentielle Osteoporosepatienten gibt die Weltgesundheitsorganisation WHO die statistische Knochengrenze mit etwa 75 % gegenüber jüngeren Erwachsenen an. Wird bei der Knochendichtemessung ein darunter liegender Wert festgestellt, so ist zumindest die Gefahr von Knochenbrüchen erhöht.

Als Voraussetzung für eine Knochendichtemessung zu Lasten der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) müssen Patientinnen zuvor jedoch eine Fraktur (Bruch) auf Grund einer Osteoporose erlitten haben.

Soweit sollten Sie es jedoch nicht kommen lassen!

Frauen mit einem erblich bedingt erhöhten Risikofaktor sollten daher in regelmäßigen Abständen eine Knochendichtemessung durchführen lassen.

Die Osteoporose und das Aus für die Knochendichtemessung

ab ca. 35 Jahren beginnt der altersbedingte Abbau der Knochenmasse. Dies geschieht in der Regel sehr langsam und unbemerkt. Von Osteoporose (Knochenschwund) spricht man, wenn der Knochenabbau für die Altersgruppe unverhältnismäßig schnell fortschreitet, die Knochen porös werden und ein vermehrtes Knochenbruchrisiko besteht. Es treten dann Knochenschmerzen, besonders im Rücken auf, und es kommt im weiteren Verlauf zu einem Rückgang der Körpergröße und zu Knochenverformungen (Buckel). Osteoporose betrifft besonders Frauen, da bei ihnen die altersbedingte Abnahme der Knochenmasse noch durch Östrogenmangel in den Wechseljahren verstärkt wird. Das hängt damit zusammen, daß die Östrogene die Aufnahme von Calcium in den Knochen steuern und Calcium der wesentlichste Knochenbaustein ist.

Fakten

  • Nach bisherigen Erkenntnissen erkranken ca. 14 % aller Männer und 30-40 % aller Frauen an Osteoporose

  • In Deutschland sind 4,8 Millionen Frauen an Osteoporose erkrankt. Folge sind ein erhöhtes Fraktur-Risiko und Schmerzen bis zur Pflegebedürftigkeit.

  • Von 2,5 Millionen Wirbelkörperfrakturen jährlich sind 1,7 Millionen Frauen betroffen. Bei 117.000 Oberschenkelhals-Brüchen sind 87.000 der Patienten weiblich. Besonders gefährdet sind Frauen nach den Wechseljahren.

  • Alle 30 Sekunden erleidet i. der Europäischen Union ein Osteoporose-Kranker einen Knochenbruch.

Häufigste Ursachen

  • Gestörte Calciumaufnahme (z.B. durch Darmerkrankungen) oder gestörte Calciumzufuhr bei calciumarmer Ernährung.

  • Östrogenmangel in den Wechseljahren.

  • Hormonerkrankungen.

  • Nierenerkrankungen.

  • Langzeitige Cortisoneinnahme.

  • Risikofaktoren sind Rauchen, Alkohol und Bewegungsarmut.

Diagnostik

Früherkennung ist besonders wichtig. Bei der Osteoporose ist eine frühe Erkennung der Krankheit besonders wichtig, weil einmal eingetretene Schädigungen nicht rückgängig gemacht werden können.

Früherkennung ist schwierig. Röntgenuntersuchungen können bei Verdacht eine Osteoporose unterstützend abklären. Allerdings wird erst bei einem Verlust von mehr als 30 % des Mineralsalzgehaltes in den Knochen der Knochen selbst für Röntgenstrahlen durchlässiger. Eine frühe Erkennung von Osteoporose ist so also nicht möglich

Die Knochendichtemessung als Kassenleistung?

Die Knochendichtemessung ist für die Diagnostik der Osteoporose sowohl in Deutschland als auch international weit verbreitet. Dennoch bot ihre prognostische Aussagekraft häufig Stoff für kontroverse Diskussionen um ihren Nutzen.

Als Voraussetzung für eine Knochendichtemessung zu Lasten der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) müssen Patinnen zuvor eine Fraktur auf Grund einer Osteoporose erlitten haben.(Zitat:" nur noch für Patienten anwendbar, die aufgrund einer verminderten Konchenstabilität bereits eine Fraktur erlitten haben und bei denen gleichzeitig aufgrund anderer krankengeschichtlicher und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose besteht") So hat es der Bewertungsausschuss gemäß einer Vorgabe des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zum ersten April 2000 festgeschrieben.

Dies wird damit begründet, dass sich nach den bisher vorliegenden Studien ein Nutzen der Knochendichtemessung nicht ausreichend belegen läßt.