Krebsvorsorgeuntersuchung
Inhalte der jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung für die Frau ab dem 20. Lebensjahr unter Berücksichtigung der Änderungen der Krebsfrüherkennungsrichtlinien zum 1.10.2002.
vom Beginn des 20. Lebensjahres an
Messung des Blutdrucks; Spiegeleinstellung des Muttermundes/ der Scheide
Abstrichentnahme von Muttermund und Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der entnommenen Zellen ("Cytologie")
Tastuntersuchung der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke
Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr
Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen
Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr
Tastuntersuchung des Enddarmes
Früherkennungsmaßnahmen auf kolorektales Karzinom (Darmkrebs) vom 50. - 55. Lebensjahr
jährliche Durchführung eines Schnelltests auf verstecktes Blut im Stuhl (Hämoccult)
nach Vollendung des 55. Lebensjahres einmalige Beratung und Motivation zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms (Darmkrebs)
ab dem 56. Lebensjahr
Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen (Koloskopie)
auf die 1. Koloskopie ab dem 56. Lebensjahr und
auf die 2. Koloskopie frühestens 10 Jahre nach Durchführung der ersten Koloskopie
Wahlmöglichkeit
Sofern keine erste und/oder zweite Koloskopie durchgeführt wird besteht Anspruch auf Durchführung eines Schnelltestes auf occultes Blut im Stuhl in zweijährlichem Untersuchungsintervall.